Arbeits- & Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz lohnt sich mehrfach!
Arbeitsschutz ist die Basis für ein gesundes Unternehmen. Er führt zu zufriedenen Mitarbeitenden und sicheren Kundeneinsätzen. Die Qualität der Arbeit und die Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte bleiben gewährleistet.
Unterweisung
Die Unterweisung ist eine Säule des Arbeitsschutzrechts. Der Arbeitgeber und die Einsatzbetriebe haben über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit angemessen und ausreichend zu unterweisen. Eine Erst- oder Grundunterweisung erfolgt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Sie betrifft Aspekte wie Verhalten in Notfallsituationen, bei Unfällen, bei Problemen im Einsatz wie die Zuweisung nicht vereinbarter Tätigkeiten oder allgemeine Informationen über Zutrittsverbote.
Arbeitsplatzbegehung
Für eine ordnungsgemäße Unterweisung ist eine Besichtigung des Arbeitsplatzes beim Kunden erforderlich.
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