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Passende Jobs mit den Stellenangeboten von PSEJOB finden
Entdecke offene Jobs in deiner Umgebung. Die am häufigsten vermitteln Jobs von unseren Stellenangeboten siehst Du hier

Kassierer (m/w/d)
Die Studentenjobs für Kassiertätigkeiten in München sind vielfältig. Ob im Supermarkt, Groß- und Baumärkten, Modegeschäften oder weiteren Fachläden, der Service und die Zufriedenheit der Kunden stehen für Kassierer*innen ganz oben. Erfahre hier mehr über die Jobanforderungen in München.
Warenverräumer (m/w/d)
Ordnung und Kundenservice: dies sind wichtige Aspekte für einen Job als Warenverräumer*in. Es gibt verschiedene Einsatzmöglichkeiten in Drogerien, Supermärkten oder Großhandel. Informiere dich hier, was dich erwartet und schau ob dieser Nebenjob zu dir passt.


Verkäufer (m/w/d)
Die Studentenjobs für Verkaufskräfte sind vielfältig. Ob im Supermarkt, Groß- und Baumärkten, Modegeschäften oder weiteren Fachläden, der Service und die Zufriedenheit der Kunden stehen für Verkäufer*innen ganz oben. Erfahre hier mehr über die Jobanforderungen.
Kellner (m/w/d)
Kundenservice ist der wichtige Aspekte für einen Job als Servicekraft*in. Es gibt zahlreiche Einsatzmöglichkeiten in Cafés, Bistros, Bar oder Restaurants. Informiere dich hier, was dich erwartet und schau ob dieser Nebenjob zu dir passt.

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*Sobald du dich einmal angemeldet hast, kannst du dich mit wenigen Klicks auf Jobs bewerben, die dir am besten gefallen. Die meisten unserer Studentenjobs sind kurzfristige Minijobs im Einzelhandel, der Logistik oder der Gastronomie. Diese sind auch perfekt als Ferienjobs für Studenten geeignet. Darüber hinaus bieten wir auch Studentenjobs als Büroaushilfe und im Kundenservice, die du im Büro oder von Zuhause aus ausübst. Allerdings sind diese Studentenjobs im Home Office viel seltener und super beliebt. Du wirst sie also vergleichsweise selten in der App sehen.
Bitte beachte, dass du PSEJOB nur nutzen kannst, wenn du in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert bist, volljährig bist und gute Deutsch- oder Englischkenntnisse hast. Für deine Anmeldung brauchen wir einmalig deinen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Arbeitserlaubnis in Deutschland, deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und deine Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID.
Falls du eher auf der Suche nach einem langfristigen Job bist, dann sind unsere Werkstudentenjobs vermutlich die bessere Option für dich! Als Werkstudent*in arbeitest du für 3–18 Monate 16–20 Stunden pro Woche bei einem unserer Partnerunternehmen.*

FAQ
Wie viel darf ich im Monat steuerfrei verdienen?*
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze kannst du bis zu 520€ im Monat steuerfrei dazuverdienen, da die Arbeitsstelle in der Regel die pauschale Besteuerung von 2% des Verdienstes übernimmt. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 12€ pro Stunde bedeutet dies, dass du in deinem 520€-Minijob nicht mehr als 43,3 Stunden im Monat steuerfrei arbeiten darfst.
Ein kurzfristiger Minijob ist dagegen grundsätzlich steuerpflichtig. Ob du am Ende des Jahres einen Teil deiner im Voraus gezahlten Lohnsteuer zurückbekommst, hängt unter anderem von deinem Gesamteinkommen im Jahr ab. Es lohnt sich also in jedem Fall eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer für Alleinstehende liegt übrigens bei 10.908€ im Jahr (Stand 2023).
Muss ich einen Minijob in der Steuererklärung angeben?*
Das hängt davon ab, wie er besteuert wird. Wenn deine Arbeitsstelle die Pauschsteuer bei deinem 520-Euro-Minijob nutzt, musst du diesen nicht in der Steuererklärung angeben. Hat sich deine Arbeitsstelle für die individuelle Besteuerung entschieden, musst du den Minijob-Verdienst in der Steuererklärung in Anlage N für nichtselbstständige Arbeit angeben. Auch die kurzfristige Beschäftigung (die Beschäftigung bei PSEJOB fällt hierunter) gibst du in der Anlage N an. Dies kann sich übrigens durchaus lohnen: Wenn dein Gesamteinkommen im Jahr nämlich unter dem Grundfreibetrag geblieben ist, bekommst du die im Voraus gezahlte Lohnsteuer aus deiner kurzfristigen Beschäftigung erstattet.
Wie bin ich als Minijobber*in krankenversichert?*
Als Minijobber*in bist du nicht durch deinen Minijob krankenversichert, sondern über eine bereits bestehende Krankenversicherung. Studierende sind entweder bis zum 30. Lebensjahr über die studentische Krankenversicherung abgesichert oder sie sind bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über die Eltern familienversichert. Alternativ sind Studierende über ihre*n Ehe- oder Lebenspartner*in kostenfrei familienversichert, wenn er oder sie gesetzlich selbst kein* Student*in ist.
